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        Total Views: 663 - Total Replies: 23
Feb 11 2012, 1:33 pm - By Woeginator  =EAF=
Woeginator  =EAF=

 
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Feb 11 2012, 4:06 pm - Replied by: stif
stif

ACTA sucks!
Feb 12 2012, 12:34 am - Replied by: rs.  =RfL=
rs.  =RfL=

http://www.avaaz.org/de/eu_save_the_internet_spread/?fp

dann wären auch die von uns hier so liebevoll aufgebauten Nickpages in den meisten fällen futsch.... bzw. wir kriminell da Urheberrechtsverletzung :(



Mar 01 2012, 5:31 am - Replied by: freecrac1
freecrac1

Und der Beweis fuer die Existenz eines angeblichen individuellen geitigen Eigentums wurde immer noch nicht erbracht. Das UrhG basiert nur auf einer dreisten Luege und es gab noch zu keiner Zeit  eine persoenliche geistige Schoepfung. Weil der Geist als etwas unteilbares gilt was das gesamte kulturelle Erbe unserer Art in sich traegt darauf aufbaut und damit permanent interagiert.

In jedem bedeutenden Werk ist zum allergroessten Teil unser aller Kulturerbe enthalten welches sich seitdem entwickelt hat, als sich die ersten Sprachen bildeten. Jedes Werk eines Menschen ist massgeblich dadurch gepraegt worden und kann nur eine Bedeutung angemessen bekommen, die sich aus unseren gemeinsamen Kulturverstaendniss ableiten laesst.

Ohne unser aller Kulturerbe zu verwenden waere kein Mensch dazu in der Lage darueber nachzudenken etwas Bededeutendes zu entwickeln.

Auch laesst sich aus der Verwendung der Inhalte aus unserem gemeinsamen Kulturerbe nicht ableiten, das damit besondere Verwertungsrechte zu begruenden waeren. Im Gegenteil, dadurch wird die gesamte Menschheit um ihre Verwertungsrechte an ihrem Kultuerbe betrogen. Denn ich wuesste nicht wann die Mehrheit aller Menschen es jemals einzelnen Menschen oder Organistionen erlaubt hat, ueber die Verwendung und der Zusammensetzung unseres Kulturerbes zu bestimmen. Nur weil jemand Inhalte aus unseren Kulturerbe neu zusammenpusselt berechtigt das noch lange nicht darueber bestimmen zu duerfen, wie wir mit diesen Teilen aus unserem Kulterbe umzugehen haben.

Auch kommt es nicht gerade selten vor dass mehere Menschen zeitgleich die selbe Ideee hatten/haben, ohne das diese Menschen sich ueberhaupt kannten, oder jemals muendliche, schriftlichem. akustische, oder visuelle  Informationen vorher ausgetauscht haben.

Das UrhG ebenfalls sofort abschaffen, weil es auf eine Luege basiert und die gesamte Menschheit dadurch betrogen wird.

Es gibt andere und bessere Moeglichkeiten die wertvolle Arbeit von Kuenstler zu foerdern (ohne solche falschen Betrugsgesezte der Kontent-Mafia und deren Verwertungs-Diktatur).

...

Auch bestehen grosse Zweifel daran ob eine Nichtregierungsorganisation(NGO) wie die BRD-Finanzagentur-GmbH ueberhaupt dazu berechtigt ist Gesetze fuer unser Volk aufzustellen und ob Gesetze/Verordnungen ganz ohne eine Angabe eines (raeumlichen) Geltungsbereiches ueberhaupt rechtsgueltig sind. Denn jeder Mensch hat das Recht genau Dieses zu erfahren um zweifelsfrei bestimmen zu koennen wo ein Gesetz gueltig sein soll und wo nicht mehr, damit er seine Handlungen darauf ausrichten kann.

Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1964:

Quote:
Ein Gesetz hat nur dann Gueltigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird. Gesetze sind bei Verstoss gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungueltig und nichtig. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu koennen, in der Lage sein, den raeumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen koennen. Ein Gesetz, das hierueber Zweifel aufkommen laesst, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoss gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungueltig. Hierbei hat der Normgeber ueberdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann koenne Karten oder Texte mit ueberwiegendem juristischen Inhalt lesen. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147


Oberverwaltungsgerichts Lueneburg aus dem Jahre 1992:

Quote:
Bei einer Verordnung oder Satzung, deren Zweck es ist, ein bestimmtes Gebiet allgemein oder einzelne natuerliche Gegenstaende innerhalb eines bestimmten Gebietes besonders unter Schutz zu stellen, ist die zweifelsfreie Bestimmbarkeit der Schutzgebietsgrenzen ein unabdingbares Wirksamkeitserfordernis. Der wesentliche Inhalt einer derartigen Verordnung oder Satzung besteht daher nicht nur in Regelungen ueber Art und Umfang von Handlungsbeschraenkungen innerhalb des Schutzgebiets, sondern auch und gerade darin, wo derartige Beschraenkungen in raeumlicher Hinsicht enden oder – je nach Standpunkt – beginnen. Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu koennen, in der Lage sein, den raeumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierueber Zweifel aufkommen laesst, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstosses gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungueltig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).


Und da das Grundgesetz (seit der ersatzlosen Streichung des Artikel 23 und der Praeambel am 17.07.1990 waehrend der Pariser Konferenz in einem Rechtsakt durch die Alliierten(James Baker)  keinen Geltungsbereich mehr hat (eine Praeambel kann dies entgegen der Behauptungen der Behoerden nicht rechtswirksam definieren, sie hat hoechstens einen rechtlichen Charakter wie auch jedes Rechtsanwaltsschreiben!  (siehe dazu Crefeld's Rechts-Woerterbuch, 17. Auflage, Verlag C.H. Beck Muenchen 2002)), sind damit alle im ehemaligen Geltungsbereich des Grundgesetzes gueltigen Gesetze nicht mehr anwendbar, da ihnen die Rechtsgrundlage fehlt! Des Weiteren definieren diese Gesetze keinen Geltungsbereich, und sind daher ungueltig!

In diesem Sinne ist dann auch das 1. Bundesbereinigungsgesetz vom 19. April 2006 zu interpretieren, welches im Artikel 14 u.a. bestimmt, dass der 1 (Geltungsbereich) des Einfuehrungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz der BRD (EGGVG) aufgehoben und ersatzlos gestrichen wurde. Mit der Aufhebung des Geltungsbereiches des EGGVG ist damit natuerlich auch das betreffende Gesetz selber (Gerichtsverfassungsgesetz, [GVG]) sowie die entsprechenden Paragrafen im Einfuehrungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO), dem  Einfuehrungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO) und den  2,3 und 5 des  Ordnungswidrigkeitengesetzes, (OwiG), welche die Arbeit der ordentlichen Gerichte und anderer Organe mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen regelt, suspendiert  und nicht mehr anwendbar, da niemand mehr feststellen kann, wo diese Gesetze und Verordnungen eigentlich noch gelten.

Nach hoechstrichterlicher Rechtsprechung gilt aber fuer alle Justizorgane sowie Organe, welche hoheitliche Massnahmen vollstrecken, verbindlich,  dass fuer jedermann, der raeumliche Geltungsbereich eines Gesetzes zweifelsfrei erkennbar sein muss, damit er sein eigenes Verhalten darauf einrichten kann, damit ist jede ***Rechtsprechung*** in diesem nichtselbstaendigen Subjekt (Bundesrepublik Deutschland) rechtsungueltig und kann nicht vollstreckt werden.

Folglich koennen Gesetze und Verordnungen, die keinen eindeutigen Geltungsbereich (naemlich die namentliche Nennung des Landes, in welchem sie gelten) aufweisen, nicht gelten! Dabei ist das OWiG von dem rechtlichen Umstand der Ungueltigkeit genauso betroffen, da dort in den  2 und 5 zwar der Geltungsbereich geregelt scheint, es aber weder ein eindeutiges Bundes- noch Landesrecht gibt.  Deshalb gilt der Geltungsbereich als nicht definiert, was wiederum zur Folge hat, dass dieses Gesetz (ganz speziell in den neuen Bundeslaendern) nicht anwendbar ist.

All  diese  rechtswidrigen  Handlungen  der  einzelnen  Bundesregierungen des nichtselbstaendigen Subjektes  (Bundesrepublik  Deutschland)  seit 1990,  bleiben natuerlich  auch  den  restlichen Vertragspartnern  des  2+4 Vertrages  nicht  verborgen,  was am 23.11.2007 die Alliierten zum 2. Bundesbereinigungsgesetz veranlasste, wo im  Artikel  4  (Gesetz  zur Bereinigung  des Besatzungsrechts)  das  Besatzungsrecht wieder vollstaendig hergestellt wurde. Das  hatte  zur  Folge, dass  gemaess  der  SHEAF-Proklamation Nr. 1 Punkt II und III, in Verbindung mit dem SHEAF-Gesetz Nr. 1 Artikel II, Punkt 3b und SHEAF-Gesetz Nr. 2 Artikel I Punkt 1a, Artikel III Punkt 5, Artikel  IV  Punkt  7,  Artikel  V  Punkt  8 und  9  die  Amts-,  Landes-,  Finanz-, Oberlandesgerichte,  der Bundesgerichtshof,  das Bundesverfassungsgericht  sowie  alle  Richter,  Staatsanwaelte,  Notare, Rechtsanwaelte  und  alle  mit hoheitlichen  Aufgaben  beschaeftigten  sonstigen  Organen  fuer  ihre Taetigkeit,  ausdruecklich die Genehmigung  und  Autorisation  durch  den SHEAF-Gesetzgeber beduerfen, ansonsten wirken sie illegal.

Damit sind alle ergangenen Bescheide und Urteile, rechtsunwirksam. Bis  zum  heutigen  Tag  wurde  durch  kein  oben  benanntes  Organ  jemals solch  eine Autorisation  und Genehmigung  beantragt,  bzw.  eingeholt, noch  wurde  sie  einem solchen  Organ,  bzw.  einer  solchen Person erteilt.  Aus  diesen  Gruenden  fehlen  auf Urteilen  und  Bescheiden zunehmend  immer  mehr  die persoenliche  Unterschrift  der  Bescheider, da sie nicht die Amtshaftung fuer ihre Taetigkeit uebernehmen wollen,  denn  durch  dieses  nichtselbstaendige  Subjekt  (Bundesrepublik Deutschland) wurde in Kenntnis ueber seine rechtliche Situation, in diesem Zusammenhang ja auch die Staatshaftung abgeschafft.

Der  BRD-Verwaltung  fehlt die sachliche Zustaendigkeit  ueber  die Anwendung  des Deutschen Rechts ( 245,291,597,580,1059 ZPO,  Art. 1, 25, 34, 65, 97, 100, 101, 120, 133, 146 GG, Kontrollratsgesetz Nr.  35  nach  AHK)  Sie  kann  ihre  Verwaltungsvorschriften aendern, aber nicht das Deutsche Recht und auch nicht die EMRK.

...

Gueltig sind aber die Menschenrechte die ueber jeder nationalen Gesetzgebung immer gueltig sind und aufgrund unseres Menschseins ueberall gelten.
Einige davon:
Soziale Menschenrechte:
Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
Recht auf Bildung (Art. 13)
Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)

Wilhelm von Humboldt: Bildung und Entwicklung der Persoenlichkeit sind Momente der Kultur

Gleichzeitig treten soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Rechte oftmals als Abwehrrechte gegenueber einen Staat auf.
Respektierungspflicht: Der Staat ist verpflichtet, Verletzungen der Rechte zu unterlassen;

Dirk
Mar 05 2012, 4:54 am - Replied by: Seal001-SEE-  =SEE=
Seal001-SEE-  =SEE=

ach du scheisse fällst auf so etwas rein 
interessant ist es alle mal aber verändert wird sich nichts !!!!!
Mar 07 2012, 2:03 am - Replied by: freecrac1
freecrac1


Seal001-SEE- wrote:
ach du scheisse fällst auf so etwas rein

Was genau meinst du damit, hast du Zweifel an der Gueltigkeit unserer Menschenrechte, oder denkst du etwa die BRD-Finanzagentur-GmbH waere eine Regierungsorganisation?

...

Bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl Nr. 35), sind somit voelkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.

Aber die Gerichte sind ja noch vorhanden! Klar, aber als reine Firmengerichte nach dem Seehandelsrecht (Admirality law). Das bedeutet voelkerrechtlich gesehen: Sobald ein Vertrag geschlossen wird, gibt es eine Entscheidung. Man betritt mit dem Gerichtssaal ein symbolisch gesprochen Handelsschiff ausserhalb der 12-Meilen Zone. Der Richter oder die Richterin ist der Kapitaen,  und der weiss, was Recht ist. Admirality Law (Seehandelsrecht) ist dem Voelkerrecht nachgeordnet. Sobald man einen Contract also einen Handelsvertrag eingegangen ist, ist man dem Richter (Kapitaen) unterworfen, und nur der weiss, was Recht ist. Die sogenannten Rechtsanwaelte arbeiten diesem Richter oder der Gerichtskammer nach Seehandelsrecht in einem geordneten Verfahren zu. Der Betroffene der den Contract (Vertrag) akzeptiert, als Klaeger, Beklagter oder Angeklagter, ordnet sich damit nach dem Seehandelsrecht dem Gericht nach Admirality Law unter. Nach dem Seehandelsrecht liegt eine Akzeptanz dann vor, wenn beide Partner sich im Willen einig sind. Das kann auch muendlich geschehen. Sobald sie sich also im Gerichtssaal (Handelsschiff) setzen, akzeptieren sie dieses. Auch duerfen sie eine Verhandlung nicht eroeffnen lassen, weil dann die Willensuebereinstimmung zum Ausdruck kommt und der Contract voelkerrechtlich gesehen als geschlossen gilt.


Quote:
interessant ist es alle mal aber verändert wird sich nichts !!!!!


Wenn du fuer dich daran etwas aendern moechtest, hier ist die Rechtsgrundlage fuer eine staatliche Selbstverwaltung, die in einer betreffenden Personenstandserklaerung an den Ministerpraesidenten / die Ministerpraesidentin der  jeweiligen Landesregierung, an das zustaendige Finanzamt z. Hd. des Amtsvorstehers/Leiters, an das zustaendige Finanzgericht z. Hd. des Praesidenten, an den Oberbuergermeister oder Buergermeister des Wohnortes, ggf. des zustaendigen Landrates oder den Leiter des Einwohnermeldeamtes, an das zustaendige Amtsgericht z. Hd. des Praesidenten oder Direktors, an das zustaendige Polizeipraesidium oder die zustaendige Polizeiinspektion, z. Hd. des Polizeipraesidenten oder des Leiters zu senden ist und dort wohl auch nicht fehlen sollte:

Rechtsgrundlage Artikel 9 der UN-Res 56/83


Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen. Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Voelkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausuebt und die Umstaende die Ausuebung dieser Befugnisse erfordern.

Personen die sich unter Staatliche Selbstverwaltung stellen sind, weder Rechts noch Links und auch keine Sekte, diese haben nur festgestellt, dass der Staat in Deutschland seit 66 Jahren ausgefallen ist und seit diesem Zeitpunkt nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung das Land durch die Alliierten verwaltet wird. Daran aendert auch der 2+4 Vertrag aus dem Jahre 1990 nichts, denn dieser ist kein Friedensvertrag, wie jeder Staatsrechtler weltweit bestaetigt.


Artikel 43 Haager Landkriegsordnung

Nachdem die gesetzmaessige Gewalt tatsaechlich in die Haende des Besetzenden uebergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhaengenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Moeglichkeit die oeffentliche Ordnung und das oeffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.


...


Jeder Deutsche ist daher dazu berechtigt sich bis zu einem Abschluss eines Friedensvertrages unter staatliche Selbstverwaltung zu begeben. Um international anerkannt zu werden, muss man zunaechst die Botschaften der fuenf Alliierten ueber seine Selbstverwaltung informieren. Fuenf Botschaften? Ja, USA,Frankreich, England, Russische Foederation und China.


Des Weiteren erhalten diese Proklamation der/die Bundeskanzler(in), der Bundespraesident, der Ministerpraesident des Bundeslandes,  der Polizeipraesident, der Buergermeister/Oberbuergermeister, der Leiter des Finanzamtes,  der Praesident des Amtsgerichts,  der UN-Generalsekretaer.


Das Ganze wird dann mit der internationalen Widerspruchsfrist von 21 Tagen versehen. Am 22. Tag tritt die Staatliche Selbstverwaltung in Kraft.

Anmerkung: Diese Selbstverwaltung endet an dem Tage an dem nach einem Friedensvertrag ein Staat mit Staatsverwaltung nach einer Volksabstimmung ueber eine Verfassung proklamiert wird.

Dirk

Mar 10 2012, 2:30 am - Replied by: Woeginator  =EAF=
Woeginator  =EAF=

.

Mar 11 2012, 1:52 am - Replied by: rs.  =RfL=
rs.  =RfL=


Woeginator wrote:

Seal001-SEE- wrote:
ach du scheisse fällst auf so etwas rein 
interessant ist es alle mal aber verändert wird sich nichts !!!!!


Naja ist doch ganz einfach! I finde es besser irgendetwas zu tun als dann im nachhinein nur zu schimpfen und garnix zu tun!
Und mit einem hasst du recht "Aleine kann mann gar nix ändern, aber gemainsam!"

genau! Und zwar ueber den rechtsstaatlichen Weg einer Petition an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestags ... da laeuft gerade eine oeffentliche Petition bezueglich ACTA  ... Ende der Mitzeichnungsfrist  22. Maerz 2012 




viele Grueße aus Berlin
rs




Mar 11 2012, 7:00 am - Replied by: freecrac1
freecrac1


rs. wrote:

Woeginator wrote:

Seal001-SEE- wrote:
ach du scheisse fällst auf so etwas rein 
interessant ist es alle mal aber verändert wird sich nichts !!!!!


Naja ist doch ganz einfach! I finde es besser irgendetwas zu tun als dann im nachhinein nur zu schimpfen und garnix zu tun!
Und mit einem hasst du recht "Aleine kann mann gar nix ändern, aber gemainsam!"

genau! Und zwar ueber den rechtsstaatlichen Weg einer Petition an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestags


Nichtregierungsorgsanisationen wie die BRD-Finanzagentur GmbH haben nur das Recht ihre internen Verwaltungsregeln zu aendern.

Von rechstaatlichen Strukturen/Wegen kann man aber ohne gueltige Gesetze nicht wirklich reden, da hierbei auch noch die Befugniss dazu fehlt hoheitliche Aufgaben fuer unser Volk zu taetigen. Mit dem Vortauschen staatlicher Strukturen und mit der Vollstreckung nicht gueltiger Gesetze wirkt man illegal und keinesfalls rechtstaatlich.

Damit es rechtstaatlich sein kann, dafuer benoetigen wir Gesetze mit der Angabe eines raeumlichen Geltungsbereiches und auch rechstaatliche Strukuturen mit Organen, die auch die Befugniss dazu haben hoheitlich Aufgaben zu taetigen. Beides ist in Deutschland noch nicht/nicht mehr vorhanden.

Unser deutsches Volk kann seine Volkssouveraenitaet nur wiedererlangen, wenn unser Besatzungsstatus als Feind von den Alliierten aufgehoben wird und wenn unser Volk in einer Volksabstimmung erneut ueber eine Landesverfassung(im Sinne des Voelkerrechtes) entscheidet und wir einen Friedensvertrag mit all den Voelkern schliessen, mit denen wir uns immer noch im Krieg befinden, seitdem die Wehrmacht kapituliert hat und wir deswegen nur einen Waffenstillstand haben.

Wenn wir wieder ein souveraenes Volk im Sinne des Voelkerrechtes geworden sind, dann koennen wir das immer noch existierende dritte Reich beenden und damit dieses Kapitel in der deutschen Geschichte, doch endlich einmal soweit abschliessen.

Dirk
Mar 15 2012, 2:06 pm - Replied by: Seal001-SEE-  =SEE=
Seal001-SEE-  =SEE=

lol
Mar 19 2012, 7:29 am - Replied by: Spanelli-31
Spanelli-31

@freecrac1 ...man, man, man was ein Stuss...hasste schön per copy/paste alles hier rein gefummelt...denk mal nach Junge und schau mal in eine andere Richtung als nur nach rechts...

Hier was zum lesen http://www.krr-faq.net/faq.php dort werden deine "Wahrheiten" alle mal objektiv und nicht polemisch abgehandelt.




 
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